Visum
visa für das Visum, im Behördendeutsch entry visa: das Schengen-Visum der Kategorie C für kurze Aufenthalte, das nationale Visum der Kategorie D nach § 6 für längere, das später in eine Aufenthaltserlaubnis übergeht. Der Plural heißt visas. Im Zweifel entscheidet, ob Kurz- oder Langaufenthalt gemeint ist.
Das Visum erlaubt die Einreise, nicht den Daueraufenthalt, und zerfällt in zwei Welten: Das Schengen-Visum der Kategorie C gilt für kurze Aufenthalte bis neunzig Tage je hundertachtzig Tage im Schengen-Raum; das nationale Visum der Kategorie D nach § 6 wird für längere erteilt, im Einvernehmen mit der Ausländerbehörde, und nach der Einreise in eine Aufenthaltserlaubnis überführt. Der Zweck bindet: Wer mit Touristenvisum arbeiten will, hat den falschen Titel, nicht bloß einen Formfehler. Sprachlich stolpert die Übersetzung über den Plural visas.
visa ist im Englischen bereits Singular; visas lautet der Plural, während im Deutschen Visa und Visen kursieren.
Das nationale Visum ist kein Aufenthaltstitel auf Dauer; wer long-term visa als Endzustand übersetzt, überspringt die Umwandlung in die Aufenthaltserlaubnis.
visa waiver bedeutet Befreiung von der Visumpflicht, nicht Erteilung; die Begriffe stehen sich diametral gegenüber.
Der Aufenthaltszweck bindet von Anfang an; tourist visa deckt keine Erwerbstätigkeit, auch nicht kurzzeitig.
Gebucht ist der Flug für den Projektstart in vier Wochen, und der Kandidat aus Bangalore hat ein Schengen-Visum für Geschäftsreisen. Für die Arbeitsaufnahme trägt es nicht; nötig wäre das nationale Visum mit anschließender Aufenthaltserlaubnis, und dessen Verfahren dauert länger als der Projektplan hergibt.
Visum übersetzt die Maschine mühelos als visa und verliert dabei die Kategorien: Ob Schengen-C für neunzig Tage oder nationales D mit Anschlusstitel, steht in keinem der beiden Wörter. Dazu die Pluralfalle, aus einem Visum werden im Zieltext gern visa statt visas. Der Kandidat reist mit dem falschen Dokument an.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.