beglaubigte Abschrift

certified copy
Substantiv · Juristisch

certified copy für die amtlich bestätigte Kopie, deren Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt ist. Nicht mit der Ausfertigung verwechseln, die das Original im Rechtsverkehr vertritt. Im Zweifel entscheidet, ob eine bestätigte Kopie oder eine Ausfertigung verlangt wird.

Wann welche Übersetzung
certified copy – die Kopie einer Urkunde mit amtlichem Vermerk, der ihre Übereinstimmung mit dem Original bestätigt.
Mehr dazu
Warum

Die beglaubigte Abschrift ist eine Kopie, deren Übereinstimmung mit dem Original amtlich bestätigt wird; im Englischen certified copy. Zu unterscheiden sind drei Erscheinungsformen derselben Urkunde: die Urschrift als Original, die Ausfertigung, die das Original im Rechtsverkehr vertritt, und die beglaubigte Abschrift als bestätigte Kopie. Behörden verlangen häufig ausdrücklich Original oder beglaubigte Abschrift und weisen einfache Kopien zurück. Wer certified copy schreibt, wo eine Ausfertigung gemeint ist, benennt eine schwächere Urkundenform.

Typische Fehler

Beglaubigte Abschrift und Ausfertigung sind verschieden, nur die Ausfertigung vertritt das Original im Rechtsverkehr.

Eine einfache Kopie ist keine beglaubigte Abschrift, sie wird von Behörden regelmäßig zurückgewiesen.

True copy allein ist unspezifisch, gebräuchlich ist certified true copy oder certified copy.

Duplicate legt ein zweites Original nahe, die beglaubigte Abschrift ist dagegen eine bestätigte Kopie.

Beispiele
beglaubigte Abschrift certified copy
beglaubigte Kopie certified copy
einfache Kopie plain copy
Urschrift original document
Beglaubigungsvermerk auf der Abschrift certification note on the copy
Worauf es ankommt

Fordert eine ausländische Stelle Unterlagen an, entscheidet die Urkundenform darüber, ob sie angenommen werden. Steht copy ohne Zusatz, geht der Empfänger von einer einfachen Kopie aus und weist sie zurück. Bei einer formlosen Übersendung ist das folgenlos; im Antragsverfahren kostet es einen kompletten Durchlauf.

Was die Maschine übersieht

Beglaubigte Abschrift schrumpft maschinell oft zu copy oder certified copy ohne die Abgrenzung zur Ausfertigung, die im Deutschen eine eigene Urkundenform ist. Welche Form der Empfänger tatsächlich braucht, bleibt offen. Wo die Behörde ihre Anforderung nennt, klärt es sich; in einer Auflistung geforderter Unterlagen führt es zur Zurückweisung.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.