Schuldübernahme
assumption of debt nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Wechsel des Schuldners. Vereinbaren sie Alt- und Neuschuldner, wird sie erst mit Genehmigung des Gläubigers wirksam. Im Zweifel entscheidet, ob der Schuldner wechselt oder nur ein weiterer hinzutritt.
Die befreiende Schuldübernahme setzt den Neuschuldner an die Stelle des bisherigen. Schließen der Dritte und der Gläubiger den Vertrag, wirkt sie sofort; vereinbaren ihn Alt- und Neuschuldner, hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab, amtlich ratification. Der Grund liegt auf der Hand: Der Schuldnerwechsel berührt unmittelbar die Bonität, die dem Gläubiger haftet. Davon zu trennen ist der Schuldbeitritt, bei dem ein weiterer Schuldner hinzutritt und der bisherige verpflichtet bleibt.
Bei der Schuldübernahme wird der Altschuldner frei, beim Schuldbeitritt bleibt er neben dem Hinzutretenden verpflichtet.
Die zwischen Alt- und Neuschuldner vereinbarte Übernahme wird erst mit Genehmigung des Gläubigers wirksam.
Novation ist keine Wiedergabe der Schuldübernahme, dort erlischt die Verbindlichkeit und eine neue entsteht.
Die Erfüllungsübernahme wirkt nur im Innenverhältnis und ändert nichts an der Haftung gegenüber dem Gläubiger.
Tritt ein Käufer in ein bestehendes Darlehen ein und die Bank soll den Verkäufer entlassen, entscheidet die Genehmigung über die Wirkung. Steht in der Übersetzung nur transfer, bleibt offen, ob der bisherige Schuldner frei wird. Für eine Absichtserklärung genügt das; in der Übernahmevereinbarung hängt daran die Enthaftung.
Wörtlich übersetzt wird Schuldübernahme zu debt takeover oder taking over of debt, oder eine Maschine greift zu novation. Dass der Altschuldner nur mit Genehmigung des Gläubigers frei wird, fehlt in allen diesen Fassungen. Wo die Zustimmung erwähnt ist, trägt der Zusammenhang; in einer Übernahmeklausel bleibt die Enthaftung ungeklärt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.