Spaltung
division für den Oberbegriff über drei Arten, die amtlich als split-up, spin-off und hive-down unterschieden werden. Sie unterscheiden sich darin, ob der übertragende Rechtsträger erlischt und wer die Anteile erhält. Im Zweifel entscheidet, ob die Anteile an die Anteilsinhaber oder an den Rechtsträger selbst gehen.
Zwei Kriterien tragen die Unterscheidung: ob der übertragende Rechtsträger erlischt und an wen die Anteile gewährt werden. Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Abspaltung und Ausgliederung, obwohl der Unterschied über die gesamte Konzernstruktur entscheidet: Bei der Abspaltung erhalten die Gesellschafter die Anteile, bei der Ausgliederung die Gesellschaft selbst, die dadurch Mutter einer Tochter wird. Übergeht der Vertrag einen Gegenstand, greift eine gesetzliche Zuteilungsregel.
Bei der Abspaltung erhalten die Anteilsinhaber die Anteile, bei der Ausgliederung der übertragende Rechtsträger selbst.
Nur bei der Aufspaltung erlischt der übertragende Rechtsträger.
Demerger ist ein Sammelbegriff und unterscheidet die drei Arten nicht.
Für im Vertrag nicht zugeordnete Gegenstände besteht eine gesetzliche Auffangregelung.
Trennt ein Unternehmen einen Geschäftsbereich ab, entscheidet die Spaltungsart über die spätere Beteiligungsstruktur. Steht spin-off, wo eine Ausgliederung gemeint ist, wandern die Anteile in der Darstellung zu den Gesellschaftern statt zur Gesellschaft. Für eine Skizze nachrangig; im Strukturpapier steht die falsche Konzernstruktur.
Spaltung gibt eine Maschine als division, split oder demerger wieder und trifft damit bestenfalls den Oberbegriff. Die drei Arten fallen zusammen, obwohl das Gesetz sie amtlich sogar einzeln benennt. Wo die Anteilsgewährung genannt ist, klärt es sich; in einem Strukturschaubild entsteht eine Beteiligungskette, die es nicht gibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.