Subsidiarität
subsidiarity clause für die Klausel, nach der ein Versicherer nur nachrangig eintritt. Zu unterscheiden sind die einfache und die qualifizierte Form. Im Zweifel entscheidet, ob die Klausel auf tatsächliche Leistung oder auf bloßes Bestehen anderweitigen Schutzes abstellt.
Die einfache Klausel greift, wenn ein anderer Versicherer tatsächlich leistet; die qualifizierte bereits dann, wenn anderweitiger Schutz überhaupt besteht. Treffen zwei einfache Klauseln aufeinander, heben sie sich auf, und es bleibt bei der gesamtschuldnerischen Haftung nach dem Gesetz. Trifft eine einfache auf eine qualifizierte, haftet der Versicherer mit der einfachen Klausel primär. Die Kollision qualifizierter Klauseln ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt.
Die einfache Klausel setzt tatsächliche Leistung voraus, die qualifizierte nur bestehenden Schutz.
Zwei einfache Klauseln heben sich auf, es bleibt bei der gesamtschuldnerischen Haftung.
Trifft eine einfache auf eine qualifizierte Klausel, haftet der Versicherer mit der einfachen primär.
Die Kollision qualifizierter Klauseln ist nicht abschließend geklärt.
Bestehen zwei Policen für denselben Schaden, entscheidet die Art der Klausel über den Ansprechpartner. Steht nur other insurance clause, bleibt die Unterscheidung zwischen beiden Formen offen. Für eine erste Meldung nachrangig; bei der Anspruchstellung wird der falsche Versicherer angegangen.
Eine automatische Übersetzung gibt Subsidiarität als subsidiarity wieder, was im Englischen vor allem staatsorganisatorisch besetzt ist; versicherungsrechtlich spricht man von other insurance clauses. Dass zwei Ausprägungen mit verschiedenen Kollisionsfolgen bestehen, trägt keine Fassung. Wo die Ausprägung benannt ist, klärt es sich; in einer Klauselübersicht verschwimmen zwei Rechtsfolgen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.