Syndikusrechtsanwalt
in-house counsel admitted to the bar für den angestellten Unternehmensjuristen mit eigener Zulassung. Die Zulassung begründet gerade kein unionsrechtliches Anwaltsprivileg in Verfahren der Kommission. Im Zweifel entscheidet, ob es um ein nationales oder ein unionsrechtliches Verfahren geht.
Die eigene Zulassung erzeugt bei englischsprachigen Lesern eine Erwartung, die trügt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Schutz der Anwaltskorrespondenz nach Unionsrecht nicht für Unternehmensjuristen gilt, und zwar auch dann nicht, wenn sie einer Anwaltskammer angehören; tragend ist die fehlende Unabhängigkeit vom Arbeitgeber. Die Entscheidung betrifft Verfahren der Kommission. Nationale Regeln zum Zeugnisverweigerungsrecht bleiben davon unberührt und können weiter gelten.
Die Zulassung begründet in Verfahren der Kommission kein unionsrechtliches Anwaltsprivileg.
Tragend ist die fehlende Unabhängigkeit vom Arbeitgeber, nicht die fehlende Kammerzugehörigkeit.
Nationale Regeln zum Zeugnisverweigerungsrecht bleiben unberührt und sind gesondert zu prüfen.
General counsel und legal counsel beschreiben die Funktion, nicht den Zulassungsstatus.
Berät ein angestellter Jurist sein Unternehmen schriftlich zu einem kartellrechtlichen Vorgang, ist die Korrespondenz gegenüber der Kommission nicht geschützt. Steht nur admitted lawyer, verlässt sich die Konzernzentrale auf ein Privileg, das dort nicht besteht. Für ein Organigramm nachrangig; vor einer Durchsuchung entscheidet es über die Dokumentenführung.
Syndikusrechtsanwalt zerlegt eine Maschine zu syndicate lawyer oder gibt ihn schlicht als in-house counsel wieder. Die erste Fassung ist sinnlos, die zweite verschweigt die Zulassung und damit gerade den Punkt, an dem die Erwartung entsteht und scheitert. In einer Rollenbeschreibung entsteht so ein Schutz, den es nicht gibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.