Pflichtverteidiger
court-appointed defence counsel für den vom Gericht bestellten Verteidiger in Fällen notwendiger Verteidigung. Die Bestellung hängt nicht vom Vermögen des Beschuldigten ab, sondern von der Schwere der Sache. Im Zweifel entscheidet, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.
Der praktische Trugschluss betrifft die Voraussetzung: Die Bestellung setzt keine Bedürftigkeit voraus, sondern knüpft an die Schwere des Vorwurfs, die Komplexität der Sache oder die Unfähigkeit zur Selbstverteidigung an. Auch ein vermögender Beschuldigter erhält deshalb einen Pflichtverteidiger, wenn ein solcher Fall vorliegt. Umgekehrt ist die Bestellung nicht kostenlos: Wird der Beschuldigte verurteilt, hat er die Kosten grundsätzlich zu tragen. Der Beschuldigte kann einen Verteidiger seiner Wahl benennen.
Die Bestellung hängt von der Schwere der Sache ab, nicht von der Bedürftigkeit des Beschuldigten.
Die Verteidigung ist nicht dauerhaft kostenlos, im Fall der Verurteilung trägt der Beschuldigte die Kosten.
Der Beschuldigte kann einen Verteidiger seiner Wahl benennen.
Public defender und legal aid lawyer beschreiben andere Systeme, die an die Bedürftigkeit anknüpfen.
Verfügt ein Beschuldigter nicht über die Mittel für einen Wahlverteidiger, ist das noch nicht der maßgebliche Punkt. Steht public defender, unterstellt ein amerikanischer Mandant eine Zuweisung nach Bedürftigkeit und kostenfreie Verteidigung. Für eine Erstauskunft nachrangig; bei der Kostenfrage entsteht eine falsche Erwartung.
Wörtlich übersetzt wird Pflichtverteidiger zu mandatory defender oder obligatory counsel, beides ohne Halt im Englischen. Greift eine Maschine zu public defender, importiert sie ein System, das an Bedürftigkeit anknüpft und kostenfrei ist. Wo die notwendige Verteidigung genannt ist, klärt es sich; in einer Kostenaufstellung fehlt eine Erstattungspflicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.