Testament

will
Substantiv · Juristisch

will für das Testament, feierlich last will and testament: Das eigenhändige Testament nach § 2247 ist komplett handgeschrieben und unterschrieben voll wirksam, ganz ohne Zeugen; England verlangt nach dem Wills Act zwei Zeugen, Handschrift hin oder her. Im Zweifel entscheidet, welches Formregime der Satz voraussetzt.

will
die schlichte Standardfassung; im Rechtsverkehr völlig ausreichend.
last will and testament
die feierliche Langform der Urkundenköpfe; als Dokumenttitel vertraut, im Fließtext meist zu viel.
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Warum

Das Testament trennt die Formwelten: Deutsch genügt nach § 2247 die durchgehend eigenhändige Niederschrift mit Unterschrift am Ende, das holographische Testament, allein errichtbar; daneben das öffentliche Testament vor dem Notar nach § 2232. Ehegatten testieren gemeinschaftlich, einer schreibt, beide unterschreiben; wechselbezügliche Verfügungen nach § 2270 binden, das Fundament des Berliner Testaments. England kennt all das nicht: Der Wills Act verlangt zwei anwesende, unbeteiligte Zeugen für jedes Testament, handgeschrieben oder nicht; gemeinschaftliche Bindung ist systemfremd. Die Testierfreiheit begrenzt deutsch der Pflichtteil, englisch nur die family provision.

Typische Fehler

testament allein ist im Englischen antiquiert; das lebende Wort ist will, die Langform gehört in Urkundenköpfe.

Zeugen sind keine Kür: Ein nach deutschem Muster zeugenlos errichtetes Testament ist für englisches Recht wertlos, die Form folgt eigenen Kollisionsregeln.

Berliner Testament nicht als Berlin will verkaufen; joint will mit gegenseitiger Erbeinsetzung und Bindungswirkung braucht die Erklärung, das Institut ist drüben exotisch.

Pflichtteil ist kein forced heirship im romanischen Sinn und keine bloße family provision; der Geldanspruch der Übergangenen ist eine eigene dritte Lösung.

Beispiele
ein Testament errichten to make a will
das Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben to write and sign the will in one's own hand
das Testament eröffnen to open the will
jemanden im Testament bedenken to provide for someone in the will
das Testament anfechten to contest the will
Worauf es ankommt

Handgeschrieben liegt das Testament der Tante aus Freiburg im Nachlass, und der Cousin in Manchester zweifelt, no witnesses, surely invalid. Für den deutschen Erbschein völlig wirksam; erst wenn englisches Vermögen ins Spiel kommt, entscheidet das Kollisionsrecht, welches Formstatut die Handschrift trägt.

Was die Maschine übersieht

Testament besteht für die Maschine aus einem Wort, also fällt die Formwelt dahinter weg: Der englische Leser prüft Zeugen, die § 2247 nie verlangt hat, und hält gültige deutsche Urkunden für Entwürfe. Umgekehrt wandern zeugenlose Muster nach London, wo sie nichts wert sind. Der Cousin bestreitet ein Testament, das längst trägt.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.