Klage
„Žaloba“ für die Klage bei Gericht. „Nárok“ ist der verfolgte Anspruch, „žalobní návrh“ der konkrete Antrag.
Deutsch meint mit „Klage“ je nach Satz das Schriftstück, den Verfahrensakt oder den darin verfolgten Anspruch. Tschechisch trennt žaloba, nárok und žalobní návrh. Diese Trennung reicht bis zu Fristen, Zustellung, Kosten und Tenor. Eine Übersetzung mit nárok verdeckt den prozessualen Akt; žalobní návrh ist nur der Antrag, nicht die ganze Klage.
„Klage erheben“ heißt podat žalobu, nicht „zvednout žalobu“.
„Der Klage stattgeben“ wird als vyhovět žalobě formuliert, nicht wörtlich mit „dát žalobě“.
Claim im Ausgangstext darf nicht automatisch žaloba werden, wenn nur der Anspruch gemeint ist.
Eine Klageschrift, eine Fristnotiz, ein Urteilstenor: dort muss klar sein, ob der Verfahrensakt oder der Anspruch gemeint ist. Žaloba markiert den Gang zum Gericht, nárok den Inhalt, žalobní návrh den begehrten Ausspruch.
„Klage“ wird maschinell gern als nárok gelesen, weil der Anspruch in der Klage steckt. Bei Einreichung, Zustellung und Kostenentscheidung ist das zu eng; žaloba benennt die prozessuale Handlung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.