Anerkennung ausländischer Entscheidungen
recognition of foreign judgments für die Wirkungserstreckung einer ausländischen Entscheidung. Innerhalb der Europäischen Union geschieht sie von selbst, ohne besonderes Verfahren. Im Zweifel entscheidet, ob die Entscheidung aus einem Mitgliedstaat oder einem Drittstaat stammt.
Anerkennung und Vollstreckung sind zu trennen: Die Anerkennung erstreckt die Wirkungen der Entscheidung, die Vollstreckung setzt sie zwangsweise durch. Innerhalb der Europäischen Union werden Entscheidungen anerkannt, ohne dass es dafür eines besonderen Verfahrens bedarf; eine Anerkennungsklage ist nur nötig, wenn darüber gestritten wird. Gegenüber Drittstaaten gilt das nicht, dort richtet sich die Anerkennung nach den nationalen Vorschriften oder nach Staatsverträgen und kann an eigene Voraussetzungen geknüpft sein.
Anerkennung und Vollstreckung sind verschieden, die eine erstreckt Wirkungen, die andere setzt sie durch.
Im europäischen Verkehr erfolgt die Anerkennung ohne besonderes Verfahren, ein Antrag ist nur bei Streit nötig.
Gegenüber Drittstaaten gelten eigene Voraussetzungen, das europäische Regime greift dort nicht.
Enforcement bezeichnet die Vollstreckung, recognition die Anerkennung, die Begriffe nicht gleichsetzen.
Will jemand ein deutsches Urteil im Ausland verwenden, hängt alles daran, ob ein europäisches oder ein Drittstaatenverhältnis vorliegt. Steht enforcement, wo Anerkennung gemeint ist, sucht der Empfänger nach einem Vollstreckungsverfahren. Für eine Auskunft nachrangig; in einem Antrag führt es zur falschen Verfahrensart.
Anerkennung trifft eine Maschine mit recognition, acknowledgement oder approval, je nach Umgebung. Acknowledgement und approval treffen den verfahrensrechtlichen Begriff nicht und lassen offen, dass es um die Wirkungserstreckung einer Entscheidung geht. Wo das Urteil genannt ist, klärt es sich; in einer Antragsüberschrift bleibt der Gegenstand offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.