Ausschlagung

disclaimer of the inheritance / renunciation
Substantiv · Juristisch

disclaimer of the inheritance oder renunciation, wenn ein Erbe die ihm angefallene Erbschaft fristgerecht zurückweist. Nicht mit dem Erbverzicht verwechseln, der schon zu Lebzeiten des Erblassers vertraglich vereinbart wird. Im Zweifel entscheidet, ob nach dem Erbfall zurückgewiesen oder vorher verzichtet wird.

disclaimer of the inheritance
die fristgebundene Zurückweisung der bereits angefallenen Erbschaft durch den Erben nach dem Erbfall.
renunciation
gleichbedeutende Fassung für dieselbe Zurückweisung der angefallenen Erbschaft, im internationalen Rechtsverkehr verbreitet.
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Warum

Die Ausschlagung nach den Paragraphen 1942 folgende BGB ist die Zurückweisung der Erbschaft, die dem Erben bereits mit dem Erbfall angefallen ist, regelmäßig binnen sechs Wochen. Im Englischen kursieren dafür disclaimer of the inheritance, renunciation und waiver of the inheritance nebeneinander, keine Fassung ist allein richtig. Die eigentliche Schwierigkeit liegt woanders: Dieselben Wörter dienen auch dem Erbverzicht, der schon zu Lebzeiten des Erblassers durch notariellen Vertrag geschlossen wird. Wer nur das englische Wort setzt, ohne Zeitpunkt und Mechanismus zu klären, lässt offen, ob die nachträgliche einseitige Zurückweisung oder der lebzeitige Verzichtsvertrag gemeint ist.

Typische Fehler

Ausschlagung ist nicht Erbverzicht, die eine weist die bereits angefallene Erbschaft nach dem Tod einseitig zurück, der andere ist ein notarieller Vertrag mit dem Erblasser zu dessen Lebzeiten, meist waiver of future inheritance rights.

Für die Ausschlagung sind disclaimer, renunciation und waiver of the inheritance alle gebräuchlich, entscheidend ist nicht das Wort, sondern dass der nachträgliche, einseitige Charakter klar wird.

Ausschlagung ist nicht Anfechtung, die eine weist die Erbschaft zurück, die andere beseitigt eine bereits abgegebene Erklärung wegen eines Willensmangels.

Die Ausschlagungsfrist ist eine Ausschlussfrist, the period for disclaiming the inheritance, keine bloße Erklärungsfrist ohne Folge bei Versäumung.

Beispiele
die Erbschaft ausschlagen to disclaim the inheritance
Ausschlagung erklären to declare a disclaimer
Ausschlagungsfrist period for disclaiming the inheritance
Ausschlagung wegen Überschuldung disclaimer due to over-indebtedness
Anfechtung der Ausschlagung avoidance of the disclaimer
Worauf es ankommt

Schlägt ein Erbe eine überschuldete Erbschaft aus, um nicht für die Schulden des Erblassers zu haften, hängt an der kurzen Frist alles. In einer beiläufigen Notiz genügt jedes der gängigen Wörter; die Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht dagegen verlangt eine Fassung, die die einseitige Zurückweisung nach dem Erbfall vom lebzeitigen Verzicht abgrenzt.

Was die Maschine übersieht

Ausschlagung übersetzt eine Maschine mit renunciation oder waiver, denselben Wörtern, mit denen das Englische auch den lebzeitigen Erbverzicht bezeichnet. Ob die einseitige Zurückweisung nach dem Erbfall oder der Verzichtsvertrag gemeint ist, bleibt offen. Wo Frist und Nachlassgericht im Text stehen, klärt es sich; in knapper Erwähnung verschwimmt der Unterschied.

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Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.