Benannte Stelle
notified body für die von einem Mitgliedstaat benannte Konformitätsbewertungsstelle; sie ist keine Behörde und erteilt keine Zulassung. Ihre Kapazitäten sind knapp, was Zeitpläne bestimmt. Im Zweifel entscheidet, ob die Stelle für die betreffende Produktgruppe benannt ist.
Die Stelle ist privatrechtlich organisiert und wird von einer Behörde benannt und überwacht; sie handelt also nicht hoheitlich, sondern aufgrund einer Benennung. Ihre Bescheinigung ist keine Zulassung, sondern der Nachweis, dass das Verfahren durchlaufen wurde. Bei wiederverwendbaren Instrumenten erstreckt sich ihre Prüfung ausdrücklich auch auf die zugehörigen Gebrauchsanweisungen. Praktisch entscheidend ist die begrenzte Kapazität, die bis heute die Zeitpläne der Hersteller bestimmt.
Die Stelle ist keine Behörde, sondern eine benannte und überwachte private Stelle.
Ihre Bescheinigung ist eine Konformitätsbescheinigung und keine Zulassung.
Bei wiederverwendbaren Instrumenten erstreckt sich ihre Prüfung auch auf die Gebrauchsanweisungen.
Certification body ist allgemeiner und bezeichnet nicht die Benennung nach der Verordnung.
Sucht ein Hersteller eine Zertifizierung, entscheidet der Benennungsumfang über die Auswahl. Steht certification body, wird eine Stelle beauftragt, die für die Produktgruppe nicht benannt ist. Für eine Anbieterliste nachrangig; im Verfahren ist die Bescheinigung wertlos.
Benannte Stelle wird maschinell zu designated body, appointed office oder certification body; die Verordnung sagt notified body. Weil das deutsche Wort nach behördlicher Bestellung klingt, entsteht zudem der Eindruck einer Behörde. Wo die Benennung genannt ist, klärt es sich; in einer Anbieterauswahl wird die falsche Stelle beauftragt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.