Nachwirkung
continuing effect für die Nachwirkung des § 4: Nach Ablauf des Tarifvertrags gelten seine Normen weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt, nur noch dispositiv, nicht mehr zwingend; wörtlicher after-effect. Kein einfaches expiry, kein survival im Vertragssinn. Im Zweifel entscheidet, ob der Statuswechsel von zwingend zu ablösbar mitkommt.
Die Nachwirkung verhindert das Vakuum: Läuft ein Tarifvertrag ab, gelten seine Rechtsnormen nach § 4 weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt, neuer Tarif, Betriebsvereinbarung im zulässigen Feld oder Einzelvertrag. Der Preis ist der Statuswechsel: Die Normen wirken nur noch dispositiv, jetzt darf auch nach unten abgewichen werden, was vorher an der zwingenden Wirkung scheiterte. Beim Verbandsaustritt schließt die Nachwirkung an die Nachbindung an, erst endet die zwingende Bindung mit dem Vertrag, dann trägt die ablösbare Weitergeltung. Neueingestellte erfasst sie nach der Rechtsprechung nicht.
expiry ist das Gegenteil der Pointe; der Vertrag endet, seine Normen enden gerade nicht.
survival clause des Vertragsenglischen ist vereinbartes Fortleben einzelner Klauseln; die Nachwirkung ist gesetzliche Auffangordnung für alle Normen.
Nachwirkung und Nachbindung trennen: erst die fortdauernde zwingende Bindung bis Vertragsende, dann die nur noch dispositive Weitergeltung.
still binding wäre in der Nachwirkungsphase falsch; abweichende Abmachungen sind jetzt gerade zulässig, auch zulasten des Arbeitnehmers.
Ausgelaufen ist der Entgelttarif zum Quartalsende, und der Payroll-Dienstleister in Manchester will auf gesetzliche Mindestwerte umstellen, the agreement has expired. Die Gehälter laufen aber tariflich weiter, bis etwas anderes vereinbart ist; wer jetzt einfach absenkt, ohne Abrede, verwechselt Vakuum mit Nachwirkung.
Nachwirkung klingt maschinell nach aftermath oder side effect, nach Folgeschaden statt Rechtsinstitut. Dass abgelaufene Tarifnormen kraft Gesetzes weitergelten, ablösbar zwar, aber wirksam bis zur Ersetzung, transportiert keine der Zufallsvokabeln. Der Dienstleister stellt die Lohnläufe um und produziert flächendeckend Untertarif ohne Rechtsgrund.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.