Richtlinienverfahren
Richtlinienverfahren bleibt mit Erläuterung stehen, weil kein Gegenstück existiert; recognised psychotherapeutic procedure benennt den Kern, das Gesundheitsportal des Bundes umschreibt als scientifically recognized psychotherapeutic treatment. Im Zweifel entscheidet, ob Verfahren oder Richtlinie gemeint ist.
Richtlinienverfahren sind die Psychotherapieverfahren, die der Gemeinsame Bundesausschuss als wissenschaftlich anerkannt in seine Richtlinie aufgenommen hat; nur sie zahlt die Kasse. Das Gesundheitsportal des Bundes verwendet keinen eigenen englischen Begriff, sondern umschreibt sie. Ein Gegenstück fehlt, weil kein anderes System einen solchen Katalog kennt.
Ein englisches Gegenstück fehlt; die amtliche Quelle umschreibt den Begriff, statt ihn zu übersetzen.
Guideline procedure klingt nach einer Verfahrensvorschrift und verfehlt den Katalogcharakter.
Nicht jedes wirksame Verfahren ist ein Richtlinienverfahren; die Aufnahme entscheidet über die Erstattung.
Die Richtlinie und das Verfahren sind zweierlei und sollten nicht in einem Wort stehen.
Vier Verfahren stehen in der Richtlinie, und der Antrag für die Auslandserstattung spricht von guideline procedures. Die Stelle liest eine Verfahrensvorschrift, gemeint ist ein Katalog von Behandlungsformen, die allein erstattet werden.
Richtlinienverfahren zerlegt die Maschine zu directive procedure oder guideline method. Beides beschreibt einen Verfahrensablauf, während es um einen Katalog erstattungsfähiger Behandlungsformen geht. Ohne Erläuterung bleibt der Begriff im Englischen leer.