Selbstanzeige
voluntary disclosure für die Berichtigung, die bei vollständiger Nacherklärung und fristgerechter Zahlung Straffreiheit bewirkt. Sie wirkt nur, soweit kein Sperrgrund reicht, und oberhalb bestimmter Beträge gar nicht mehr. Im Zweifel entscheidet, ob ein Sperrgrund die betroffene Steuerart und den Zeitraum erfasst.
Die Selbstanzeige ist ein Ausnahmeinstitut mit strengen Bedingungen. Sie muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart erfassen, mindestens aber die letzten zehn Kalenderjahre; eine Teilselbstanzeige ist unwirksam. Die Straffreiheit tritt zudem nur für die berichtigte Steuerart ein. Übersteigt der hinterzogene Betrag je Tat eine gesetzliche Grenze, ist die Straffreiheit ausgeschlossen; an ihre Stelle tritt ein Absehen von Verfolgung gegen Zahlung von Steuer, Zinsen und einem gestaffelten Zuschlag. Das ist ein eigenes Institut und kein Zuschlag zur Straffreiheit.
Eine Teilselbstanzeige ist unwirksam, zu erfassen sind alle unverjährten Taten einer Steuerart, mindestens die letzten zehn Kalenderjahre.
Oberhalb einer gesetzlichen Betragsgrenze je Tat entfällt die Straffreiheit, an ihre Stelle tritt ein Absehen von Verfolgung gegen Zuschlag.
Eine Prüfungsanordnung sperrt nur die in ihr genannten Steuerarten und Zeiträume, für andere bleibt die Selbstanzeige möglich.
Self-denunciation ist eine wörtliche Übertragung ohne Halt im Steuerstrafrecht.
Entdeckt jemand nicht erklärte Einkünfte, entscheidet der Zeitpunkt über die Straffreiheit. Steht self-report, unterschätzt der Berater, dass eine angekündigte Prüfung die Möglichkeit bereits verschließt. Für eine erste Einschätzung nachrangig; bei der zeitlichen Planung entscheidet es über die Strafbarkeit.
Selbstanzeige gibt eine Maschine als self-disclosure, self-report oder self-denunciation wieder; nur die erste kommt dem Institut nahe. Dass es sich um einen persönlichen Strafaufhebungsgrund mit Sperrgründen handelt, trägt keine dieser Fassungen. Wo die Straffreiheit erwähnt ist, klärt es sich; in einer Ablaufbeschreibung wirkt sie wie eine freiwillige Meldung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.