Vermögensauskunft
asset disclosure für die Verpflichtung des Schuldners, sein Vermögen vollständig zu offenbaren; früher hieß sie eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid. Verweigerung kann zur Erzwingungshaft führen. Im Zweifel entscheidet, ob eine freiwillige Auskunft oder eine erzwingbare Offenbarung gemeint ist.
Findet der Gerichtsvollzieher nichts Pfändbares, verlangt er vom Schuldner die Offenlegung seines Vermögens. Die Auskunft ist erzwingbar: Wer sie verweigert, dem drohen Zwangsgeld und Erzwingungshaft, und wer falsche Angaben macht, macht sich strafbar. Zugleich folgt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis. Die früheren Bezeichnungen eidesstattliche Versicherung und Offenbarungseid begegnen in älteren Texten und in englischen Quellen als Affidavit of Means; sie meinen dasselbe Institut.
Die Auskunft ist erzwingbar, bei Verweigerung drohen Zwangsgeld und Erzwingungshaft.
Falsche Angaben sind strafbar und begründen zusätzlich Schadensersatzansprüche.
Ältere Texte sprechen von eidesstattlicher Versicherung oder Offenbarungseid, englisch Affidavit of Means.
Mit der Abgabe folgt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis mit Folgen für die Kreditwürdigkeit.
Findet der Gerichtsvollzieher nichts Pfändbares, wird die Auskunft zum entscheidenden Schritt. Steht voluntary disclosure, hält der Schuldner sie für freiwillig und erscheint nicht. Für eine Aktennotiz nachrangig; für den Schuldner steht die Erzwingungshaft im Raum.
Vermögensauskunft gibt eine Maschine als financial statement oder asset information wieder und macht damit aus einer erzwingbaren Offenbarung eine Auskunft. Dass Haft droht, wenn der Schuldner sie verweigert, trägt keine dieser Fassungen. Wo die Erzwingungsmittel genannt sind, klärt es sich; in einer Ladung wirkt der Termin unverbindlich.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.