Festsetzungsverjährung
period for assessment nach der amtlichen Fassung für die Frist, nach deren Ablauf keine Steuer mehr festgesetzt werden darf. Sie verlängert sich bei Leichtfertigkeit und bei Hinterziehung erheblich. Im Zweifel entscheidet, ob die Festsetzungs- oder die Zahlungsverjährung gemeint ist.
Zu trennen sind zwei Fristen, die im Englischen leicht zusammenfallen: Die Festsetzungsverjährung betrifft die Frage, ob die Steuer noch festgesetzt werden darf, die Zahlungsverjährung dagegen, ob eine bereits festgesetzte Steuer noch eingefordert werden kann. Die Frist beträgt regelmäßig vier Jahre und verlängert sich bei leichtfertiger Steuerverkürzung sowie bei Steuerhinterziehung deutlich. Zahlreiche Tatbestände hemmen den Ablauf, insbesondere der Beginn einer Außenprüfung.
Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung sind verschiedene Fristen mit verschiedenen Folgen.
Die Frist verlängert sich bei leichtfertiger Verkürzung und bei Hinterziehung erheblich.
Der Beginn einer Außenprüfung hemmt den Ablauf, die Frist läuft dann nicht einfach weiter.
Statute of limitations ist zu unbestimmt und deckt beide Fristen zugleich ab.
Rechnet ein Unternehmen damit, dass alte Jahre abgeschlossen sind, kann eine Ablaufhemmung diese Annahme umstoßen. Steht nur statute of limitations, prüft der Berater nicht, welche der beiden Fristen gemeint ist. Für eine Übersicht nachrangig; bei der Frage nach der Änderbarkeit alter Jahre entscheidet es.
Festsetzungsverjährung zerlegt eine Maschine zu assessment limitation oder limitation of determination, beides ohne Halt in der amtlichen Fassung. Greift sie zum vertrauten statute of limitations, verschwindet die Unterscheidung zur Zahlungsverjährung. Wo die Änderbarkeit erörtert wird, klärt es sich; in einer Fristenübersicht stehen zwei Fristen als eine.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.