Vorteilsgewährung
giving bribes nach der amtlichen Fassung des § 333; die Kanzleikurzform granting benefits beschreibt, ersetzt aber kein Normzitat. Der Geber gewährt den Vorteil für die Dienstausübung ohne Pflichtwidrigkeit, die Genehmigung entlastet auch ihn. Im Zweifel entscheidet, ob die Matrixstufe erkennbar bleibt.
Die Vorteilsgewährung nach § 333 ist die Grundstufe der Geberseite: Bestraft wird, wer einem Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, ohne dass eine pflichtwidrige Diensthandlung im Raum steht. Amtlich heißt auch diese Stufe giving bribes; den § 334 markiert erst die angehängte Formel zur Pflichtverletzung. Zusammen mit § 331 trägt sie die untere Matrixebene der bloßen Dienstausübung. Die Genehmigung durch den Dienstherrn entlastet auch den Geber; im Englischen bleibt die Abstufung sichtbar, wenn der Text sie ausschreibt.
sponsoring und hospitality sind keine Freibriefe; auch die genehmigungsfähige Einladung fällt zunächst unter den Tatbestand und wird erst durch die Genehmigung straflos.
granting of an advantage ist die wörtliche Kanzleivariante zur Vorteilsgewährung; als Beschreibung brauchbar, als amtliches Normzitat unbelegt.
giving bribes deckt amtlich beide Geberstufen; ohne die Formel des § 334 bleibt offen, ob Klimapflege oder Schmiergeld gemeint ist, die Strafrahmen unterscheiden sich deutlich.
facilitation payment ist ein Begriff der internationalen Compliance, kein deutscher Tatbestand; die Beschleunigungszahlung an den Amtsträger fällt hier schlicht unter den Vorteil.
Ein Lieferant lädt die Genehmigungsbehörde zum Fachkongress mit Abendprogramm, und die englischsprachige Rechtsabteilung soll das Einladungsschreiben freigeben. Steht bribes im Gutachten, stoppt sie auch das, was mit Genehmigung zulässig wäre. Für die Terminfindung nachrangig; in der Freigabeentscheidung trennt die Stufe erlaubte Pflege von strafbarer Zahlung.
Vorteilsgewährung wertet eine Maschine zur Bestechung auf: Sie übernimmt giving bribes, lässt aber die Formel weg, die den § 333 vom § 334 trennt. Die Grundstufe für Einladung und Klimapflege verschwindet hinter dem Schmiergeldklang. Der Empfänger liest Korruption, wo das Gesetz eine genehmigungsfähige Höflichkeit prüft.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.