eingetragener Verein
registered association nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs; der Zusatz e.V. selbst bleibt im Namen stehen. Club und society treffen die Rechtsform nicht. Im Zweifel entscheidet, ob der Name wiedergegeben oder die Rechtsform erklärt wird.
Der eingetragene Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung; sein Zweck darf nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein. Aufschlussreich ist, wie die amtliche englische Fassung mit dem Namenszusatz verfährt: Sie belässt das deutsche eingetragener Verein und setzt registered association nur erläuternd in Klammern dahinter, genau wie beim Zusatz der GmbH. Club und society bezeichnen im Englischen gesellige oder gelehrte Vereinigungen ohne festen Rechtsformbezug und taugen deshalb nicht als Wiedergabe.
Der Zusatz e.V. gehört zum Namen und bleibt stehen, registered association erläutert die Rechtsform.
Club und society bezeichnen keine Rechtsform und treffen den eingetragenen Verein nicht.
Der wirtschaftliche Verein ist ein eigener Typ, der Rechtsfähigkeit nicht durch Eintragung erlangt.
Sinkt die Mitgliederzahl unter drei, entzieht das Amtsgericht die Rechtsfähigkeit.
Stellt sich ein deutscher Verein einem ausländischen Förderer vor, prüft dieser die Rechtsform anhand der Unterlagen. Steht dort nur club, hält er die Organisation für einen losen Zusammenschluss ohne Rechtspersönlichkeit. Für eine Projektbeschreibung nachrangig; im Zuwendungsvertrag entscheidet die Rechtsform über die Vertragsfähigkeit.
Eingetragener Verein wird maschinell zu registered club oder registered society, weil das deutsche Wort im Alltag den Verein im geselligen Sinn meint. Damit verschwindet, dass es sich um eine Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt. Wo die Eintragung erwähnt wird, klärt es sich; im Briefkopf bleibt der Zusatz unverständlich.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.