Entscheidungslösung
decision solution für die Entscheidungslösung, so das amtliche Portal; international ordnet man das Modell als opt-in system ein, beschreibend als informed consent model. Entnommen wird nur bei Zustimmung. Im Zweifel entscheidet, ob der deutsche Begriff oder die Systemeinordnung gemeint ist.
Die Entscheidungslösung verpflichtet niemanden zur Spende, sondern verlangt, dass jeder sich mit der Frage befasst und seine Entscheidung festhalten kann. Entnommen wird nur bei Zustimmung; fehlt eine Erklärung, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen. Das amtliche Portal schreibt decision solution mit dem deutschen Begriff in Klammern, weil das Modell im englischen Sprachraum kein Gegenstück hat; international wird es als opt-in system eingeordnet.
Decision solution ist eine Lehnübersetzung ohne englisches Vorbild; ohne Erläuterung bleibt sie unverständlich.
Die Entscheidungslösung verpflichtet zur Befassung, nicht zur Spende; mandatory choice trifft es nur halb.
Opt-in ist die Systemeinordnung, nicht der deutsche Rechtsbegriff; beide nicht gleichsetzen.
Fehlt eine Erklärung, entscheiden die Angehörigen; das Modell ist keine reine Zustimmungslösung.
Für eine europäische Studie soll das deutsche Modell eingeordnet werden, und die Übersetzung nennt es decision solution. Verstanden wird nichts, weil der Ausdruck im Englischen nicht existiert; opt-in system ordnet es ein, die Lehnübersetzung benennt es nur.
Entscheidungslösung übersetzt die Maschine wörtlich zu decision solution, und genau so steht es auch im amtlichen Text. Verständlich wird es dadurch nicht, denn im Englischen bezeichnet der Ausdruck nichts; erst die Einordnung als opt-in system erschließt das Modell.