Widerspruchslösung
opt-out system für die Widerspruchslösung, presumed consent und deemed consent benennen die vermutete Zustimmung; letzteres ist der britische Rechtsbegriff. In Deutschland gilt dieses Modell nicht. Im Zweifel entscheidet, welches Land gemeint ist.
Bei der Widerspruchslösung gilt als Spender, wer zu Lebzeiten nicht widersprochen hat; die doppelte Widerspruchslösung bezieht zusätzlich die Angehörigen ein. In Deutschland gilt sie nicht, und ein Anlauf dazu scheiterte bereits einmal im Bundestag; ein neues Verfahren läuft. Englisch heißt das Modell opt-out system, im britischen Recht deemed consent. Wer die deutsche Lage beschreibt, muss sagen, dass das Modell hier gerade nicht gilt.
In Deutschland gilt die Widerspruchslösung nicht; ein Gesetzgebungsverfahren dazu läuft, der Stand ist zu prüfen.
Objection solution ist eine wörtliche Prägung; international heißt das Modell opt-out system.
Die doppelte Widerspruchslösung bezieht die Angehörigen ein; eine einfache Fassung verdeckt das.
Deemed consent ist der britische Rechtsbegriff, presumed consent die allgemeinere Beschreibung.
Spanien und Deutschland stehen in derselben Tabelle, und die Übersetzung gibt beide Systeme als consent model wieder. Unterschlagen wird damit der entscheidende Punkt: Hier muss zugestimmt werden, dort muss widersprochen werden.
Widerspruchslösung setzt die Maschine aus Widerspruch und Lösung zusammen und liefert objection solution oder contradiction solution. Beides bedeutet im Englischen nichts, und das eigentliche Kennzeichen des Modells, dass Schweigen als Zustimmung gilt, verschwindet vollständig.