Kündigungsfrist
notice period für die Frist zwischen Zugang der Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses. Die gesetzliche Staffelung nach Betriebszugehörigkeit gilt nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Zweifel entscheidet, ob eine gesetzliche Mindestfrist oder eine vertragliche Vereinbarung gemeint ist.
Die Grundfrist beträgt nach Paragraph 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sie sich gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate zum Monatsende; der Arbeitnehmer bleibt bei der Grundfrist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Englischen ist notice period die geläufige Fassung. Der Systemunterschied liegt tiefer als das Wort: Wo Beschäftigung at will gilt, liest ein amerikanischer Leser notice period als Vertragsklausel, nicht als zwingende gesetzliche Vorgabe.
Die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit gilt nur für die Arbeitgeberkündigung, der Arbeitnehmer kündigt grundsätzlich mit der Grundfrist von vier Wochen.
Notice period und Probezeit nicht vermengen, während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Frist von zwei Wochen.
Die außerordentliche Kündigung wirkt ohne Frist, dafür braucht sie einen wichtigen Grund.
Für den Arbeitnehmer darf keine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als für den Arbeitgeber.
Rechnet jemand aus, wann sein Arbeitsverhältnis endet, und legt den Vertrag einem ausländischen Berater vor, muss die Verbindlichkeit erkennbar sein. Steht notice period ohne Zusatz, hält ein amerikanischer Leser die Frist für verhandelbar. Für eine grobe Planung reicht das; bei der Berechnung des Endtermins und der Meldung bei der Arbeitsagentur nicht.
Wörtlich übersetzt wird Kündigungsfrist zu notice period, was sprachlich stimmt, den zwingenden Charakter aber nicht mitliefert. Ein Leser aus einer Rechtsordnung mit Beschäftigung at will hält die Frist für eine Vertragsklausel unter vielen. Wo die Betriebszugehörigkeit genannt wird, deutet sich die Staffelung an; in einem Vertragsauszug wirkt die Frist verhandelbar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.