Meldepflicht
notification requirement für die Meldepflicht, notifiable disease für die meldepflichtige Krankheit, mandatory reporting für die Pflicht als Vorgang. Pflicht und Krankheit sind zweierlei. Im Zweifel entscheidet, ob die Pflicht oder ihr Gegenstand gemeint ist.
Die Meldepflicht verpflichtet Ärzte und Labore, bestimmte Erkrankungen, Verdachtsfälle und Erregernachweise dem Gesundheitsamt zu melden, teils namentlich, teils ohne Namen. Englisch trennt die Pflicht vom Gegenstand: notification requirement ist die Pflicht, notifiable disease die Krankheit, für die sie besteht. Mandatory reporting betont den Vorgang und ist vor allem amerikanisch. Zu trennen ist die Meldung an die Behörde von der Anzeige bei der Polizei.
Notifiable disease ist die Krankheit, notification requirement die Pflicht; beide nicht vertauschen.
Report ist im Englischen mehrdeutig; die behördliche Meldung heißt notification.
Meldepflichtig ist teils schon der Verdacht, nicht erst die gesicherte Erkrankung.
Die Meldung geht an das Gesundheitsamt, nicht an die Polizei; eine Anzeige ist etwas anderes.
Binnen vierundzwanzig Stunden muss die Praxis melden, und das Merkblatt für ausländisches Personal spricht von reporting. Verstanden wird eine interne Dokumentation; gemeint ist die Meldung an das Gesundheitsamt.
Meldepflicht gibt die Maschine als reporting obligation wieder, und das ist nicht falsch, aber unscharf. Im Infektionsschutz heißt die behördliche Meldung notification, und reporting klingt nach einer Dokumentation im eigenen Haus statt nach einer Anzeige an die Behörde.