Rangordnung
order of priority nach der amtlichen Fassung für das Verhältnis mehrerer Rechte am selben Grundstück. Innerhalb einer Abteilung entscheidet die Reihenfolge, zwischen den Abteilungen das frühere Datum. Im Zweifel entscheidet, ob die Rechte in derselben Abteilung stehen.
Zwei Regeln greifen ineinander: Stehen die Rechte in derselben Abteilung, entscheidet die Reihenfolge der Eintragungen; stehen sie in verschiedenen, das frühere Datum. Maßgeblich ist stets die Eintragung, nicht die Vollendung des Erwerbs, damit Streit über den Zeitpunkt der Einigung vermieden wird. Praktisch entscheidend ist die Beweglichkeit: Fällt ein vorrangiges Recht weg, rücken alle nachrangigen auf. Wer diesen Automatismus verhindern will, braucht einen Rangvorbehalt.
Innerhalb einer Abteilung entscheidet die Reihenfolge, zwischen den Abteilungen das frühere Datum.
Maßgeblich ist die Eintragung, nicht die Vollendung des Erwerbstatbestands.
Die Rangordnung ist beweglich, nachrangige Rechte rücken beim Wegfall eines vorrangigen auf.
Ranking allein lässt offen, ob eine Reihenfolge oder eine Bewertung gemeint ist.
Bestellt ein Eigentümer eine zweite Grundschuld, entscheidet der Rang über die Sicherheit der Bank. Steht nur ranking, bleibt offen, dass die Reihenfolge über die Befriedigung in der Verwertung entscheidet. Für eine Beleihungsprüfung nachrangig; bei der Bewertung der Sicherheit ist es der Kern.
Rangordnung gibt eine Maschine als ranking oder rank order wieder und trifft damit die Reihenfolge, nicht die Rechtsfolge. Dass der Rang über die Befriedigung in der Zwangsversteigerung entscheidet und beweglich ist, trägt keine der Fassungen. Wo die Abteilungen genannt sind, klärt es sich; in einer Sicherheitenübersicht wirkt der Rang wie eine Nummerierung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.