Verjährung
limitation nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, verdeutlichend auch limitation of claims. Der Anspruch erlischt nicht, der Schuldner darf die Leistung nur verweigern. Im Zweifel entscheidet, ob der Anspruch untergeht oder nur die Durchsetzung gehemmt ist.
Die Verjährung lässt den Anspruch nicht untergehen, sondern gibt dem Schuldner ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht; er muss sich darauf berufen, das Gericht prüft es nicht von Amts wegen. Die amtliche englische Fassung sagt limitation. Zwei Nachbarn führen in die Irre: Prescription ist die Fassung romanisch geprägter Rechtsordnungen und klingt im englischen Ohr nach Verordnung oder Rezept, und statute of limitations bezeichnet das amerikanische Gesetz, nicht die Wirkung selbst. Die Regelfrist beträgt drei Jahre und beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Gläubiger die maßgeblichen Umstände kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Die Verjährung vernichtet den Anspruch nicht, sie gibt nur ein Leistungsverweigerungsrecht, expiry oder extinction treffen das nicht.
Prescription stammt aus romanisch geprägten Rechtsordnungen und wird im Englischen leicht als Verordnung oder Rezept gelesen.
Statute of limitations bezeichnet das Gesetz, nicht die eingetretene Verjährung selbst.
Verjährung wird nicht von Amts wegen berücksichtigt, der Schuldner muss die Einrede erheben.
Meldet sich ein Gläubiger nach vier Jahren mit einer alten Rechnung, kann der Schuldner die Zahlung verweigern, muss sich aber darauf berufen. Steht in der Übersetzung, der Anspruch sei expired, klingt er nach automatischem Untergang. Für eine erste Einschätzung genügt das; im Schriftsatz hängt daran, ob eine Einrede erhoben werden muss.
Verjährung wird maschinell zu prescription oder statute of limitations, wobei das eine romanisch geprägt und im Englischen mehrdeutig ist und das andere ein Gesetz bezeichnet statt einer Wirkung. Dass der Anspruch fortbesteht und nur einredebehaftet ist, verschwindet. Wo eine Frist im Text steht, hilft das; in einer Einredeprüfung fehlt der Kern.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.