Verletztengeld
injury benefit für das Verletztengeld, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; das sächsische Wirtschaftsministerium schreibt injury allowance, beschreibend temporary disability benefit. Es liegt über dem Krankengeld. Im Zweifel entscheidet, ob ein Arbeitsunfall zugrunde liegt.
Das Verletztengeld ersetzt das Entgelt nach einem Arbeitsunfall, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet, in der Regel nach sechs Wochen. Es beträgt achtzig Prozent des Regelentgelts und liegt damit über dem Krankengeld mit siebzig Prozent. Englisch führen die Quellen zwei Fassungen, injury benefit beim Fachträger und injury allowance in einer Landesbroschüre.
Verletztengeld und Krankengeld sind zweierlei; Satz und Träger unterscheiden sich.
Zwei amtliche Fassungen stehen nebeneinander, benefit und allowance.
Compensation legt eine Entschädigung nahe; das Verletztengeld ersetzt laufendes Entgelt.
Die Leistung setzt erst nach der Entgeltfortzahlung ein, nicht ab dem Unfalltag.
Sechs Wochen Entgeltfortzahlung sind abgelaufen, und die Bescheinigung für die Bank im Ausland nennt die Leistung sick pay. Das Schreiben spricht damit von Krankengeld, obwohl der höhere Satz der Unfallversicherung gilt.
Verletztengeld landet maschinell bei injury money oder sick pay. Das erste ist keine Fügung, das zweite verschiebt die Leistung in die Krankenversicherung mit niedrigerem Satz und anderem Träger. Injury benefit hätte beides vermieden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.