Sittenwidrigkeit
contrary to public policy nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Verstoß gegen die guten Sitten, der ein Rechtsgeschäft nichtig macht. Immoral trifft den Rechtsbegriff nicht. Im Zweifel entscheidet, ob ein Rechtsgeschäft an dieser Schranke scheitert.
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig; der wichtigste Anwendungsfall ist der Wucher, amtlich usury, bei auffälligem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächelage. Die amtliche englische Fassung sagt contrary to public policy. Immoral führt in die Irre, weil es im Englischen eine moralische Wertung des Verhaltens meint, während die Sittenwidrigkeit ein Rechtsbegriff mit gefestigter Rechtsprechung ist. Public policy trifft die Sache besser, weil es ebenfalls eine rechtliche Schranke bezeichnet.
Immoral ist eine moralische Wertung, die Sittenwidrigkeit dagegen ein Rechtsbegriff mit gefestigter Rechtsprechung.
Sittenwidrigkeit und Gesetzesverstoß sind verschieden, der eine verstößt gegen ein Verbot, der andere gegen die guten Sitten.
Wucher ist usury, ein besonders geregelter Fall der Sittenwidrigkeit, nicht ihr Synonym.
Contra bonos mores ist die lateinische Fügung der Literatur und ersetzt die englische Wiedergabe im laufenden Text nicht.
Verlangt ein Darlehensvertrag Zinsen weit über dem Marktüblichen von jemandem in einer Zwangslage, steht die Nichtigkeit im Raum. Steht in der Übersetzung immoral, liest der Empfänger einen moralischen Vorwurf statt eines Nichtigkeitsgrundes. Für eine Schilderung genügt das; in einem Schriftsatz trägt erst contrary to public policy die Rechtsfolge.
Wörtlich genommen wird Sittenwidrigkeit maschinell zu immorality oder immoral, einer moralischen Wertung statt einer Nichtigkeitsschranke. Dass das Rechtsgeschäft dadurch von Anfang an unwirksam ist, geht verloren. Wo die Nichtigkeit ausdrücklich genannt wird, trägt es; in einer Klauselprüfung wirkt der Einwand wie eine Geschmacksfrage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.