öffentliche Urkunde
public document für die von einer Behörde oder einem Notar errichtete Urkunde, im europäischen Rechtsverkehr auch authentic instrument. Nur sie kann Apostille oder Legalisation erhalten. Im Zweifel entscheidet, ob eine Behörde oder eine Privatperson die Urkunde errichtet hat.
Eine öffentliche Urkunde stammt von einer Behörde, einem Gericht oder einem Notar und ist in der vorgeschriebenen Form errichtet; sie erbringt vollen Beweis für den beurkundeten Vorgang. Im Englischen sind public document und im europäischen Rechtsverkehr authentic instrument geläufig. Praktisch entscheidend ist die Abgrenzung zur Privaturkunde: Nur öffentliche Urkunden können Gegenstand einer Legalisation oder einer Apostille sein. Ein privates Schreiben wird erst dadurch überbeglaubigungsfähig, dass eine Behörde oder ein Notar einen amtlichen Vermerk darauf setzt.
Privaturkunden sind keine öffentlichen Urkunden und können daher grundsätzlich weder legalisiert noch mit einer Apostille versehen werden.
Official document ist umgangssprachlich und trifft den Beweisbegriff nicht, public document oder authentic instrument sind genauer.
Deed bezeichnet im Common Law eine besondere Form der Privaturkunde, keine öffentliche Urkunde.
Urkunde und Bescheinigung sind verschieden, die Bescheinigung ist certificate und bestätigt nur eine Tatsache.
Fehlt einer Urkunde die amtliche Herkunft und eine ausländische Stelle verlangt eine Apostille, scheitert der Antrag an der Einordnung. Steht in der Übersetzung nur official document, lässt sich die Voraussetzung nicht prüfen. Im Antrag an die Beglaubigungsstelle entscheidet genau das.
Öffentliche Urkunde gibt eine Maschine meist als official document wieder, ein umgangssprachlicher Ausdruck, der die Beweiskraft und die Abgrenzung zur Privaturkunde nicht trägt. Ob eine Apostille überhaupt möglich ist, bleibt damit offen. Wo der Aussteller genannt wird, klärt der Zusammenhang das; im Beglaubigungsantrag hängt daran die Zulässigkeit.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.