Approbation
full licence to practise für die Approbation, so die Bundesärztekammer; Landesbehörden schreiben medical licence, beschreibend licence to practise medicine. Approbation unübersetzt bleibt unverständlich. Im Zweifel entscheidet, ob die unbefristete oder die vorläufige Erlaubnis gemeint ist.
Die Approbation nach § 2 BÄO ist die unbefristete, uneingeschränkte Erlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit; ohne sie darf niemand dauerhaft als Arzt arbeiten. Englisch ist die Lage uneinheitlich: Die Bundesärztekammer schreibt full licence to practise, Landesbehörden medical licence. Beides ist amtlich, und beides begegnet in Urkunden. Approbation unübersetzt stehen zu lassen hilft nicht, weil das Wort im Englischen eine ganz andere Bedeutung trägt.
Approbation heißt im Englischen Billigung oder Zustimmung; als Fachbegriff für die ärztliche Erlaubnis existiert es nicht.
Bundesärztekammer und Landesbehörden verwenden verschiedene englische Fassungen; beide sind amtlich.
Die Approbation ist nicht die Facharztanerkennung; sie erlaubt die Tätigkeit, nicht die Führung einer Gebietsbezeichnung.
Licence und license unterscheiden sich britisch und amerikanisch in der Schreibweise des Substantivs.
Eine Ärztin aus Kairo legt ihre Urkunde vor, und die Übersetzung nennt sie approbation. Im Englischen bedeutet das eine Billigung, nicht die Erlaubnis, in Deutschland dauerhaft ärztlich tätig zu sein.
Approbation lässt die Maschine oft unverändert stehen, weil das Wort englisch existiert. Dort heißt es Billigung, und eine Urkunde über die ärztliche Erlaubnis liest sich damit wie eine Zustimmungserklärung. Full licence to practise hätte den Inhalt getragen.