Arbeitsunfall
occupational accident für den Arbeitsunfall, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; das Gesundheitsportal des Bundes schreibt work-related accident, beschreibend accident at work. Im Zweifel entscheidet, ob der Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg geschah.
Ein Arbeitsunfall setzt einen Unfall bei einer versicherten Tätigkeit voraus; der innere Zusammenhang mit der Arbeit trägt die Zuständigkeit der Unfallversicherung. Englisch schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung occupational accident, das Gesundheitsportal des Bundes work-related accident; beides ist amtlich. Nicht jeder Unfall im Betrieb ist einer: Wer in der Pause privat telefoniert und stürzt, fällt heraus.
Accident at the workplace beschreibt den Ort; versichert ist die Tätigkeit, nicht der Ort.
Nicht jeder Unfall im Betrieb ist ein Arbeitsunfall; private Verrichtungen fallen heraus.
Der Wegeunfall ist ein eigener Fall und sollte eigens benannt werden.
Injury und accident sind zweierlei: das eine die Folge, das andere das Ereignis.
Während des Tragens einer Kiste reißt die Schulter, und die Unfallanzeige nennt das Ereignis accident at the workplace. Die Zuständigkeit hängt aber nicht am Ort, sondern daran, ob die Tätigkeit versichert war.
Arbeitsunfall liefert die Maschine als work accident oder labour accident. Das erste ist verständlich, aber nicht die Fassung der Träger; das zweite verschiebt in die Arbeitsmarktsprache. Occupational accident ist der Begriff, unter dem der Fall bearbeitet wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.