Wegeunfall
commuting accident für den Wegeunfall, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; beschreibend accident on the way to work, als Oberkategorie work-related accident. Im Zweifel entscheidet, ob der Weg direkt war.
Der Wegeunfall ereignet sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause und zählt als Arbeitsunfall; die Unfallversicherung zahlt. Englisch sind sich die Quellen einig, commuting accident bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und beim Gesundheitsportal des Bundes. Entscheidend ist die Unmittelbarkeit des Wegs. Ein Umweg zum Einkaufen unterbricht den Schutz, ein Umweg zur Kinderbetreuung nicht.
Travel accident meint den Reiseunfall; der Wegeunfall ist auf den Arbeitsweg bezogen.
Der Schutz gilt auf dem direkten Weg; eigenwirtschaftliche Umwege unterbrechen ihn.
Commute heißt im Englischen auch der Arbeitsweg selbst; der Zusatz accident ist nötig.
Der Weg zur Betriebsstätte ist versichert, Wege innerhalb der Wohnung nicht.
Auf dem Heimweg biegt sie zum Supermarkt ab und stürzt, und die Meldung spricht von einem travel accident. Dort liest man einen Reiseunfall, während die Frage tatsächlich lautet, ob der Umweg den Schutz unterbrochen hat.
Wegeunfall zerlegt die Maschine wörtlich zu way accident oder path accident, und beides sagt im Englischen nichts. Commuting accident ist die Fassung, die beide amtlichen Quellen führen, und sie benennt den Arbeitsweg, um den es geht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.