betriebsbedingte Kündigung
termination for operational reasons für die genaue Wiedergabe, redundancy als das im britischen Recht nächstliegende Gegenstück. Die Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern hat dort kein Vorbild. Im Zweifel entscheidet, ob der deutsche Tatbestand oder ein britisches Institut gemeint ist.
Die betriebsbedingte Kündigung setzt dringende betriebliche Erfordernisse voraus und verlangt zusätzlich eine Sozialauswahl: Unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung auswählen. Im Englischen ist termination for operational reasons die genaue, redundancy die naheliegende Fassung. Der britische Begriff trägt die Sozialauswahl jedoch nicht mit, und er löst dort eigene gesetzliche Folgen aus. Nur bei dieser Kündigungsart kann zudem die Abfindung nach Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes in Betracht kommen.
Redundancy ist ein eigener britischer Rechtsbegriff mit eigenen Folgen und trägt die deutsche Sozialauswahl nicht mit.
Layoff meint im amerikanischen Sprachgebrauch oft eine vorübergehende Freistellung und passt nicht auf die endgültige Beendigung.
Betriebsbedingt, personenbedingt und verhaltensbedingt sind drei getrennte Kündigungsgründe mit verschiedenen Voraussetzungen.
Die Sozialauswahl vergleicht Arbeitnehmer untereinander, sie entfällt daher, wenn der gesamte Betrieb stillgelegt und allen gekündigt wird.
Streicht ein Unternehmen ein Drittel der Stellen und führt den Betrieb im Übrigen fort, hängt die Wirksamkeit jeder Kündigung an der Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern. Steht nur redundancy, erwartet ein britischer Leser Abfindungsstaffeln statt einer Auswahlprüfung. Im Kündigungsschreiben trägt die Wortwahl den Prüfungsmaßstab.
Eine automatische Übersetzung wählt für betriebsbedingte Kündigung meist redundancy, weil das im Englischen die vertrauteste Fügung ist. Damit wandert ein britisches Institut mit eigenen Rechtsfolgen in einen deutschen Sachverhalt, und die Sozialauswahl verschwindet. Wo der Stellenabbau beschrieben wird, trägt es; in einer Wirksamkeitsprüfung fehlt der entscheidende Schritt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.