Kündigungsbutton
termination button für die Schaltfläche, über die online geschlossene Dauerschuldverhältnisse gekündigt werden können. Sie betrifft die Kündigung, nicht den Widerruf, und gilt nicht für Finanzdienstleistungen. Im Zweifel entscheidet, ob ein Dauerschuldverhältnis vorliegt.
Der Kündigungsbutton ist älter als der Widerrufsbutton und betrifft einen anderen Vorgang: die Beendigung eines laufenden Vertrags, nicht die Lösung vom Vertragsschluss. Er gilt nur für Dauerschuldverhältnisse und nimmt Verträge über Finanzdienstleistungen aus. Die Gerichte haben ihn streng ausgelegt und verlangt, dass die Kündigung ohne vorherige Anmeldung möglich sein muss; für den Widerrufsbutton wird das nicht ohne Weiteres gelten. Beide Schaltflächen nebeneinander sind der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Der Kündigungsbutton betrifft die Kündigung, der Widerrufsbutton den Widerruf, beide sind gesondert vorzuhalten.
Er gilt nur für Dauerschuldverhältnisse und nimmt Finanzdienstleistungen aus.
Nach der Rechtsprechung muss die Kündigung ohne vorherige Anmeldung möglich sein.
Unsubscribe button beschreibt eine Abmeldung von Werbung, nicht die Vertragskündigung.
Bietet ein Anbieter Abonnements online an, braucht er beide Schaltflächen nebeneinander. Steht cancel button für beide, entsteht eine Funktion, die keiner der Vorschriften genügt. Für eine grobe Anforderungsliste nachrangig; in der Umsetzung werden zwei Pflichten zu einer verkürzt.
Kündigungsbutton wirkt für eine Maschine wie eine allgemeine Abbrechen-Schaltfläche, weshalb sie cancel button oder unsubscribe button liefert. Das zweite bezeichnet die Abmeldung von Werbung und trifft die Vertragskündigung nicht. Wo das Dauerschuldverhältnis genannt ist, klärt es sich; in einem Lastenheft verschmelzen zwei getrennte Pflichten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.