Fürsorgepflicht
duty of care of the employing authority für die Pflicht des Dienstherrn, für Wohl und Schutz des Beamten und seiner Familie zu sorgen; sie ist das Gegenstück zur Treuepflicht. Sie reicht weiter als eine arbeitsrechtliche Schutzpflicht. Im Zweifel entscheidet, ob das Wohl des Beamten berührt ist.
Die Pflicht bildet mit der Treuepflicht des Beamten ein Gegenseitigkeitsverhältnis eigener Art: Der Beamte schuldet vollen Einsatz und Loyalität, der Dienstherr im Gegenzug Schutz und Fürsorge über den Dienst hinaus. Sie erfasst deshalb auch Beihilfe im Krankheitsfall, Schutz vor Angriffen aus Anlass des Amtes und Rücksicht auf die familiäre Lage bei Versetzungen. Der englische Ausdruck duty of care ist deliktsrechtlich vorbelastet und sollte durch einen Zusatz eingegrenzt werden.
Die Fürsorgepflicht ist das Gegenstück zur Treuepflicht und Teil eines eigenen Gegenseitigkeitsverhältnisses.
Sie reicht über den Dienst hinaus und erfasst auch die familiäre Lage.
Duty of care ist im Englischen deliktsrechtlich vorbelastet und braucht einen Zusatz.
Employer's duty of care trifft nicht, weil kein Arbeitsverhältnis besteht.
Erkrankt ein Beamter dauerhaft, wirkt die Fürsorge über die Dienstzeit hinaus. Steht nur duty of care, wird ein deliktsrechtlicher Sorgfaltsmaßstab herangezogen. Für eine Personalnotiz nachrangig; bei einer Klage wird die falsche Anspruchsgrundlage benannt.
Weil Fürsorgepflicht zusammengesetzt ist, bildet eine Maschine welfare obligation oder duty of care; die zweite Fassung ist im Englischen deliktsrechtlich besetzt. Dass hier eine wechselseitige Pflicht im Dienstverhältnis gemeint ist, trägt keine Fassung. In einer Klageschrift wird dann deliktisch statt dienstrechtlich argumentiert.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.