Gefahrerhöhung
aggravation of risk für die nachträgliche Verschlechterung der Gefahrenlage; gemeint ist eine qualitative Veränderung, nicht eine bloße mengenmäßige Steigerung. Auch hier wird bei grober Fahrlässigkeit gekürzt statt versagt. Im Zweifel entscheidet, ob die Erhöhung erheblich und auf Dauer angelegt ist.
Die verbreitete Wiedergabe als increase of risk ist ungenau, weil sie eine mengenmäßige Steigerung nahelegt; erfasst ist eine auf Dauer angelegte Verschlechterung der Gefahrenlage. Die Rechtsfolgen sind gestaffelt: Kündigung, Prämienerhöhung oder Leistungskürzung, wobei bei grober Fahrlässigkeit dieselbe Quotenregelung gilt wie bei der Obliegenheitsverletzung. Der Versicherer bleibt leistungspflichtig, soweit die Erhöhung nicht ursächlich war oder seine Kündigungsfrist bereits abgelaufen war. Unerhebliche Erhöhungen bleiben außer Betracht.
Gemeint ist eine dauerhafte Verschlechterung der Gefahrenlage, nicht jede vorübergehende Veränderung.
Unerhebliche Gefahrerhöhungen und mitversicherte Umstände bleiben außer Betracht.
Der Versicherer bleibt leistungspflichtig, wenn seine Kündigungsfrist bereits abgelaufen war.
Increase of risk ist gebräuchlich, aber ungenau; die Übersetzung des Gesetzes sagt aggravation.
Steht ein versichertes Gebäude längere Zeit leer, kann darin eine Gefahrerhöhung liegen. Steht increase of risk, denkt der Bearbeiter an eine höhere Schadenwahrscheinlichkeit statt an einen Anzeigetatbestand. Für eine Bestandsmeldung nachrangig; im Schadenfall hängt daran die Kürzung.
Für die Gefahrerhöhung liefert eine Maschine increase of risk oder increased hazard; beides legt eine mengenmäßige Steigerung nahe. Die Übersetzung des Gesetzes wählt bewusst aggravation, weil eine qualitative Verschlechterung gemeint ist. Wo die Anzeigepflicht genannt ist, klärt es sich; in einer Risikobeschreibung wird aus einem Rechtsbegriff eine Kennzahl.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.