Haftungsbescheid
liability notice für den Bescheid, mit dem jemand für fremde Steuerschulden in Anspruch genommen wird, typischerweise der Geschäftsführer. Er ist vom Steuerbescheid gegen die Gesellschaft zu unterscheiden. Im Zweifel entscheidet, ob eigene oder fremde Steuerschuld eingefordert wird.
Die Haftung trifft vor allem gesetzliche Vertreter, die ihre steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben, etwa durch Nichtabführung einbehaltener Lohnsteuer. Sie ist persönlich und richtet sich gegen das Privatvermögen, unabhängig von der Haftungsbeschränkung der Gesellschaft. Für ausländische Geschäftsführer ist das regelmäßig überraschend, weil die Trennung von Gesellschaft und Organ dort weiter reicht. Der Bescheid ist eigenständig anfechtbar.
Die Haftung ist persönlich und greift auf das Privatvermögen zu, die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft schützt nicht.
Erforderlich ist vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, nicht schon die Zahlungsunfähigkeit.
Der Haftungsbescheid ist gesondert anfechtbar, unabhängig vom Bescheid gegen die Gesellschaft.
Tax assessment bezeichnet die Festsetzung gegen den Steuerschuldner selbst, nicht die Haftungsinanspruchnahme.
Trifft ein Bescheid den Geschäftsführer persönlich, geht es um sein Privatvermögen und nicht um die Gesellschaft. Steht tax assessment, hält die Konzernmutter ihn für einen weiteren Bescheid gegen die Tochter. Für eine Sachstandsmeldung nachrangig; bei der persönlichen Haftung entscheidet die Einordnung über die Reaktion.
Eine automatische Übersetzung gibt Haftungsbescheid als liability assessment oder tax assessment wieder und verwischt damit den entscheidenden Unterschied: Hier wird jemand für eine fremde Steuerschuld in Anspruch genommen. Wo der gesetzliche Vertreter genannt ist, klärt es sich; in einer Bescheidübersicht steht er neben den Bescheiden gegen die Gesellschaft.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.