Geschäftsgeheimnis
trade secret für Informationen, die geheim sind, wirtschaftlichen Wert haben und angemessen geschützt werden. Seit 2019 schützt das Gesetz nur, wer selbst Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Im Zweifel entscheidet, ob angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden.
Seit dem Geschäftsgeheimnisgesetz von 2019 genügt der bloße Geheimhaltungswille nicht mehr: Geschützt ist nur, wer angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen hat und das im Streitfall belegen kann. Im Englischen ist trade secret der eingeführte Begriff, den auch die zugrunde liegende europäische Richtlinie verwendet. Business secret ist eine wörtliche Übertragung ohne festen Halt. Zu trennen ist die Vertraulichkeitsvereinbarung, englisch non-disclosure agreement, die eine vertragliche Pflicht begründet, während das Gesetz einen eigenständigen Schutz gewährt.
Business secret und company secret sind wörtliche Übertragungen, eingeführt ist trade secret.
Seit 2019 schützt das Gesetz nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen, der bloße Wille genügt nicht.
Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist non-disclosure agreement und begründet eine vertragliche Pflicht neben dem gesetzlichen Schutz.
Reverse Engineering ist seit 2019 grundsätzlich erlaubt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen und nimmt Wissen mit, hängt der Schutz davon ab, ob Maßnahmen getroffen wurden. Steht nur confidential information, bleibt offen, ob der gesetzliche Schutz greift oder nur eine Vertragspflicht. Für eine interne Notiz nachrangig; in einem Anspruchsschreiben trägt die Einordnung den Anspruch.
Geschäftsgeheimnis gibt eine Maschine als business secret oder company secret wieder, weil sie das Kompositum zerlegt. Eingeführt ist trade secret, und nur dieser Begriff verweist auf den gesetzlichen Schutz samt seiner Voraussetzungen. Wo die Geheimhaltungsmaßnahmen erwähnt sind, erschließt es sich; in einer Vertragsüberschrift bleibt der Schutzgrund offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.