Haftungsquote
apportionment of liability für die Haftungsquote nach § 17, im Schriftverkehr auch liability split: Weil beide Halter schon wegen der Betriebsgefahr haften, wird bei Unfällen zwischen Fahrzeugen meist geteilt statt voll zugesprochen. Im Zweifel entscheidet, ob Verschuldens- oder Gefährdungshaftung den Rahmen bildet.
Die Haftungsquote ist das Ergebnis der Abwägung nach § 17: Weil beide Halter schon wegen der Betriebsgefahr haften, wird bei Unfällen zwischen Fahrzeugen selten voll oder gar nicht gezahlt, sondern geteilt, in Stufen von fünfundzwanzig, fünfzig oder siebzig Prozent. Gewichtet werden Verursachungsbeiträge, Verkehrsverstöße und erhöhte Betriebsgefahr. Nur der Nachweis höherer Gewalt oder eines unabwendbaren Ereignisses führt aus der Haftung heraus. Das Common Law kennt mit comparative und contributory negligence eigene Modelle, die vom Verschulden ausgehen, nicht von der Gefährdungshaftung des Halters.
contributory negligence des englischen Rechts kürzt wegen Mitverschuldens; die deutsche Quote berücksichtigt auch die verschuldenslose Betriebsgefahr.
comparative fault der US-Staaten folgt eigenen Schwellen; wer die Modelle gleichsetzt, überträgt fremde Kappungsgrenzen.
Volle Haftung ist die Ausnahme; sie verlangt höhere Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis auf der Gegenseite.
Die Quote betrifft die Haftung dem Grunde nach, nicht die Höhe einzelner Posten; wer beides mischt, rechnet doppelt.
Aufgeteilt wird nach Aktenlage im Verhältnis siebzig zu dreißig, und der Mandant in Chicago versteht nicht, warum er trotz eindeutigen Vorfahrtsverstoßes der Gegenseite mitzahlt. Sein Fahrzeug hat mitgewirkt, und die Betriebsgefahr wirkt ohne jeden Vorwurf; das Konzept fehlt in seinem Rechtsdenken.
Haftungsquote übersetzt die Maschine als fault percentage, und schon steht Verschulden im Text, wo das deutsche Recht zuerst die Betriebsgefahr abwägt. Der Leser sucht nach Fehlern seines Fahrers und findet keine, zahlt aber trotzdem einen Anteil. Aus einer systematischen Zuweisung wird im Zieltext ein scheinbar willkürlicher Abschlag.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.