harmonisierte Norm
harmonised standard für die im Amtsblatt bekanntgemachte Norm, die Leistung und Bewertung eines Bauprodukts festlegt; erst die Bekanntmachung löst die Kennzeichnungspflicht aus. Nicht jede europäische Norm ist harmonisiert. Im Zweifel entscheidet, ob die Norm im Amtsblatt bekanntgemacht wurde.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der entscheidende Schritt: Erst dadurch wird eine Norm harmonisiert und begründet die Pflicht zur Erklärung und Kennzeichnung; eine bloß veröffentlichte europäische Norm genügt nicht. Für die neue Verordnung sind bislang keine Normen bekanntgemacht worden, weshalb die Produktgruppen weiterhin über das alte Regelwerk laufen. Wer die Fundstelle nicht prüft, arbeitet mit einer Norm, die den Marktzugang nicht trägt.
Erst die Bekanntmachung im Amtsblatt macht eine Norm harmonisiert.
Eine bloß veröffentlichte europäische Norm begründet keine Kennzeichnungspflicht.
Für die neue Verordnung sind bislang keine Normen bekanntgemacht worden.
Technical standard ist der allgemeine Ausdruck und trifft die Harmonisierung nicht.
Sucht ein Hersteller die passende Norm, entscheidet die Fundstelle im Amtsblatt über ihre Wirkung. Steht technical standard, wird eine beliebige Norm für ausreichend gehalten. Für eine Recherche nachrangig; bei der Kennzeichnung fehlt die Grundlage.
Für die harmonisierte Norm liefert eine Maschine harmonised standard, was zutrifft, oder technical standard, was die Harmonisierung tilgt. Dass erst die Bekanntmachung im Amtsblatt die Rechtsfolgen auslöst, trägt keine Fassung. Wo die Fundstelle genannt ist, klärt es sich; in einer Konformitätsakte fehlt die tragende Grundlage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.