Heilmittelverordnung
prescription für die Heilmittelverordnung, so das Gesundheitsportal des Bundes; vollständig prescription for therapeutic services, der Katalog heißt dort therapeutic service directory. Im Zweifel entscheidet, ob Arzneimittel oder Heilmittel verordnet werden.
Die Heilmittelverordnung ergeht auf einem besonderen Formular und benennt Art und Umfang der Therapie; der Heilmittelkatalog bestimmt, was bei welcher Diagnose verordnungsfähig ist. Das Gesundheitsportal des Bundes schreibt prescription und nennt den Katalog therapeutic service directory. Patienten tragen eine Zuzahlung, die dort co-payment heißt.
Prescription allein unterscheidet nicht zwischen Arzneimittel und Heilmittel; der Zusatz klärt das.
Referral ist die Überweisung an einen Arzt und keine Heilmittelverordnung.
Der Katalog bestimmt die Verordnungsfähigkeit; eine freie Auswahl gibt es nicht.
Das Formular ist vorgeschrieben; eine formlose Verordnung trägt nicht.
Sechs Einheiten stehen auf dem Formular, und die Übersetzung für die Praxis im Ausland nennt es referral. Der Empfänger erwartet eine Überweisung an einen Arzt, während eine Therapie mit festgelegtem Umfang verordnet ist.
Heilmittelverordnung baut die Maschine zu remedy prescription oder healing agent order um. Remedy ist im Englischen juristisch besetzt, healing agent klingt nach einem Stoff. Verordnet wird eine Therapie, nicht ein Mittel.