Impfschaden
vaccine injury für den Impfschaden amerikanisch, vaccine damage britisch und im dortigen Entschädigungsverfahren fest; adverse reaction following immunisation ist die neutrale fachliche Fassung. Von der bloßen Impfreaktion zu trennen. Im Zweifel entscheidet, ob ein dauerhafter Schaden geltend gemacht wird.
Der Impfschaden ist mehr als eine Impfreaktion: Er bezeichnet die über das übliche Maß hinausgehende dauerhafte gesundheitliche Folge und löst in Deutschland Ansprüche nach dem sozialen Entschädigungsrecht aus. Englisch trägt vaccine injury den amerikanischen, vaccine damage den britischen Begriff; beide sind in den jeweiligen Entschädigungsverfahren verankert. Fachlich neutral heißt es adverse reaction following immunisation, ohne dass damit ein Anspruch behauptet wäre.
Impfreaktion und Impfschaden sind zweierlei; die eine klingt ab, der andere bleibt.
Vaccine injury und vaccine damage sind in verschiedenen Entschädigungssystemen verankert; die Wahl folgt dem Zielland.
Die Anerkennung als Impfschaden ist ein eigenes Verfahren; eine gemeldete Nebenwirkung ist noch keine Anerkennung.
Side effect ist die vorübergehende Nebenwirkung; für den bleibenden Schaden ist das Wort zu schwach.
Seit der Impfung besteht die Beeinträchtigung fort, und der Antrag auf Entschädigung geht an die Versorgungsbehörde. Als side effect übersetzt wirkt die Sache vorübergehend, und die Stelle im Zielland ordnet den Vorgang der Nebenwirkungsmeldung zu.
Impfschaden landet maschinell bei vaccination damage oder side effect, und beides verfehlt die Sache. Das erste ist keine feste Fügung, das zweite beschreibt eine vorübergehende Reaktion. Ein Entschädigungsantrag liest sich damit wie eine Meldung über leichte Beschwerden.