Lebendspende
living organ donation für die Lebendspende, so das amtliche Portal, kurz living donation; der Spender heißt living donor. Zulässig ist sie nur im engen Personenkreis. Im Zweifel entscheidet, ob Vorgang oder Person gemeint ist.
Die Lebendspende ist nur zwischen nahestehenden Personen zulässig, also Verwandten oder Menschen in besonderer persönlicher Verbundenheit. Der Spender muss volljährig, einwilligungsfähig und medizinisch geeignet sein, und eine eigens eingerichtete Kommission prüft, ob die Entscheidung freiwillig fällt. Englisch heißt sie living organ donation. Der Zusatz living ist nicht entbehrlich, denn ohne ihn liest sich jede Spende wie eine postmortale.
Ohne den Zusatz living liest sich die Spende als postmortale; die Voraussetzungen sind andere.
Die Kommission prüft die Freiwilligkeit, die medizinische Eignung wird gesondert beurteilt; das sind zwei Prüfungen.
Donation between living persons ist eine Umschreibung; der feste Ausdruck ist living organ donation.
Nicht jedes Organ kommt in Betracht; die Lebendspende ist auf bestimmte Organe beschränkt.
Eine Freundin bietet ihre Niere an, und der Antrag beschreibt das als organ donation. Geprüft wird daraufhin nach den Regeln für Verstorbene; die Kommission für die Lebendspende wird gar nicht erst befasst.
Lebendspende kürzt die Maschine zu donation und lässt den Zusatz living weg, weil das deutsche Wort ihn mitführt. Aus der Spende eines lebenden Menschen wird damit eine beliebige, und der eigene Prüfweg mit Kommission und Freiwilligkeitsprüfung entfällt im Text.