Organspende
organ donation für die Organspende, so das amtliche Gesundheitsportal; deceased organ donation benennt ausdrücklich die Spende nach dem Tod, living organ donation die zu Lebzeiten. Im Zweifel entscheidet, ob der Spender lebt.
Die Organspende ist in Deutschland im Transplantationsgesetz geregelt, das Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung umfasst und den Handel mit Organen verbietet. Englisch heißt sie organ donation; wo beide Formen nebeneinanderstehen, trennt man deceased und living organ donation. Die Vermittlung übernimmt eine länderübergreifende Stelle, die mehrere europäische Staaten zusammenfasst, und akut lebensbedrohlich Erkrankte werden vorrangig berücksichtigt.
Organ gift ist eine wörtliche Prägung; die Spende heißt donation.
Die postmortale und die Lebendspende folgen verschiedenen Regeln; eine gemeinsame Fassung verdeckt das.
Donation meint auch die Geldspende; im Zweifel gehört organ davor.
Der Organhandel ist verboten; trade und donation dürfen nicht nebeneinanderstehen, als wären es Alternativen.
Der Sohn verunglückt im Ausland, und die Klinik fragt nach einer Erklärung zur Organspende. Übersetzt als organ gift sucht die Familie nach einem Schenkungsdokument; gemeint war die Zustimmung zur Entnahme.
Organspende trifft die Maschine meist als organ donation. Wo die Lebendspende gemeint ist, fehlt der Zusatz, und ein Text über einen lebenden Spender liest sich wie einer über einen Verstorbenen. Die Voraussetzungen sind dabei vollkommen verschieden.