Leistungserklärung
declaration of performance für die Erklärung des Herstellers über die Leistung des Bauprodukts; die neue Verordnung ersetzt sie durch die declaration of performance and conformity. Welches Muster gilt, hängt vom zugrunde liegenden Regelwerk ab. Im Zweifel entscheidet, nach welcher Verordnung das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Mit der Erklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die angegebene Leistung; sie ist die Grundlage der Kennzeichnung. Die neue Verordnung führt Leistung und Konformität in einem Dokument zusammen, und weil die Umstellung produktgruppenweise erfolgt, bestehen beide Formate nebeneinander. Bereitzustellen ist sie in der Sprache, die der Mitgliedstaat verlangt, in dem das Produkt bereitgestellt wird. Die Pflicht trifft auch Händler und Importeure, die ihrem Abnehmer eine Abschrift zur Verfügung stellen müssen.
Die neue Verordnung ersetzt die Leistungserklärung durch eine kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung.
Bereitzustellen ist sie in der vom Mitgliedstaat verlangten Sprache, für den deutschen Markt auf Deutsch.
Auch Händler und Importeure müssen ihrem Abnehmer eine Abschrift zur Verfügung stellen.
Performance certificate legt eine Bescheinigung durch Dritte nahe, erklärt wird jedoch durch den Hersteller selbst.
Liefert ein Händler in einen anderen Mitgliedstaat, muss er die Erklärung in der dortigen Sprache anfordern. Steht performance certificate, wirkt das Dokument wie eine Bescheinigung einer Prüfstelle. Für eine Produktakte nachrangig; bei einer Marktkontrolle fehlt eine Sprachfassung.
Leistungserklärung trifft eine Maschine mit declaration of performance, was der alten Verordnung entspricht; die neue spricht von declaration of performance and conformity. Wer die geläufige Fassung übernimmt, bildet ein Dokument ab, das für neue Produktgruppen nicht mehr gilt. In einer Produktakte veraltet das Muster unbemerkt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.