Mietspiegel
rent index für die kommunale Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, beschreibend auch rent table. Ein Gegenstück im Common Law fehlt, das Wort braucht meist eine kurze Erläuterung. Im Zweifel entscheidet, ob die amtliche Mietübersicht oder ein allgemeiner Preisindex gemeint ist.
Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und ist der Maßstab, an dem sich eine Mieterhöhung nach Paragraph 558 BGB messen lassen muss; der qualifizierte Mietspiegel hat dabei besondere Beweiskraft. Im Englischen ist rent index die geläufige Wiedergabe, rent table die beschreibende. Das eigentliche Problem ist nicht das Wort, sondern die fehlende Entsprechung: Englische und amerikanische Mietmärkte kennen keine kommunale Vergleichsmietentabelle mit rechtlicher Bindungswirkung. Ein rent index klingt dort nach Statistik, nicht nach einem Instrument, mit dem sich eine Mieterhöhung begrenzen lässt.
Der Mietspiegel ist kein bloßer Preisindex, sondern Maßstab für die zulässige Mieterhöhung, rent index braucht im Zweifel eine kurze Erläuterung.
Rent mirror ist eine wörtliche Übertragung des Kompositums und im Englischen sinnlos.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist local comparative rent, der Mietspiegel nur ihr Nachweisinstrument, beides nicht gleichsetzen.
Qualifizierter Mietspiegel ist qualified rent index, mit eigener Beweiskraft, nicht mit dem einfachen Mietspiegel identisch.
Begründet ein Vermieter eine Mieterhöhung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist der Mietspiegel das Belegstück. Steht dort nur rent index, hält ein englischsprachiger Mieter das für eine Statistik und übersieht, dass er die Erhöhung daran messen kann. Für einen Marktüberblick reicht das Wort; im Erhöhungsverlangen gehört der rechtliche Charakter dazu.
Eine automatische Übersetzung gibt Mietspiegel meist als rent index wieder, sprachlich richtig, aber ohne die rechtliche Funktion. Ein englischsprachiger Leser denkt an Statistik, nicht an den Maßstab, an dem eine Mieterhöhung scheitern kann. Für einen Marktbericht genügt das; im Erhöhungsverlangen fehlt der prüfbare Bezug.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.