Minderung der Erwerbsfähigkeit
reduction in earning capacity für die Minderung der Erwerbsfähigkeit, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; degree of reduced earning capacity betont den Grad, loss of earning capacity den vollständigen Verlust. Ab zwanzig Prozent entsteht ein Rentenanspruch. Im Zweifel entscheidet, ob Grad oder Verlust gemeint ist.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird in Prozent festgestellt und bemisst, wie weit die Unfallfolgen die Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschränken. Englisch schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung reduction in earning capacity. Ab zwanzig Prozent über mehr als sechsundzwanzig Wochen entsteht ein Rentenanspruch. Vom Grad der Behinderung ist sie zu trennen, der anderen Zwecken dient.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nicht der Grad der Behinderung; beide folgen eigenen Maßstäben.
Disability trifft nicht; gemessen wird die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten.
Der Prozentsatz bezieht sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht auf den bisherigen Beruf.
Invalidity bezeichnet im Rentenrecht etwas anderes und sollte hier nicht einspringen.
Zwanzig Prozent stellt der Träger fest, und der Bescheid heißt in der Übersetzung degree of disability. Man versteht darunter eine Behinderung mit eigenem Feststellungsverfahren, während hier die Erwerbsmöglichkeiten nach einem Unfall bemessen werden.
Minderung der Erwerbsfähigkeit kürzt die Maschine zu reduction of ability to work oder incapacity. Gemessen wird aber nicht die Arbeitsfähigkeit im Betrieb, sondern der Verlust an Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, und davon hängt der Rentenanspruch ab.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.