Nichtigkeitsklage
revocation action für den Angriff auf den Bestand eines erteilten Patents vor dem Bundespatentgericht. Sie ist vom Einspruch beim Patentamt zu trennen, der nur binnen neun Monaten nach der Erteilung offensteht. Im Zweifel entscheidet, ob die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Der Bestand lässt sich auf zwei Wegen angreifen, die zeitlich gestaffelt sind: zunächst durch Einspruch beim erteilenden Amt binnen neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung, danach nur noch durch Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht. Die Wirkung unterscheidet sich: Die Nichtigerklärung wirkt zurück, das Patent gilt als von Anfang an nicht erteilt. Seit einer Reform von 2021 soll das Gericht binnen einer Sollfrist einen qualifizierten Hinweis erteilen und ihn dem Verletzungsgericht von Amts wegen übermitteln.
Der Einspruch beim Amt und die Nichtigkeitsklage vor Gericht sind verschiedene Wege mit verschiedenen Fristen.
Die Nichtigerklärung wirkt zurück, das Patent gilt als von Anfang an nicht erteilt.
Invalidity action und nullity action kommen vor, revocation action ist im europäischen Sprachgebrauch geläufiger.
Der qualifizierte Hinweis des Gerichts ist keine Entscheidung, sondern eine vorläufige Einschätzung.
Greift ein Beklagter das Klagepatent an, entscheidet der Zeitpunkt über den Weg. Steht nur invalidity claim, bleibt offen, ob Einspruch oder Klage gemeint ist. Für eine Sachstandsmeldung nachrangig; bei der Fristwahrung führt es zum falschen Verfahren.
Weil Nichtigkeitsklage nach einer Unwirksamkeit klingt, gibt eine Maschine sie als nullity action oder invalidity claim wieder. Beide Fassungen sind verständlich, verwischen aber die Grenze zum Einspruchsverfahren, das einem anderen Weg und einer anderen Frist folgt. Wo das Gericht genannt ist, klärt es sich; in einer Fristenübersicht stehen zwei Wege als einer.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.