Patientenakte
patient file für die Behandlungsakte als Ganzes, medical records als die im englischen Sprachraum geläufige Fassung, health record für die patientengeführte elektronische Akte. Im Zweifel entscheidet, wer die Akte führt.
Die Patientenakte muss der Behandelnde führen, zeitnah zur Behandlung und so, dass spätere Änderungen erkennbar bleiben. Hinein gehören Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen und Befunde, Therapien und Eingriffe samt Wirkungen sowie Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefe. Aufzubewahren ist sie zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung. Englisch trägt patient file die Akte als Ganzes, medical records ist die geläufigere Mehrzahlform; health record meint eher die vom Patienten geführte elektronische Akte.
Patient record im Singular meint oft den einzelnen Eintrag; die Akte als Ganzes ist patient file oder medical records.
Die Akte gehört dem Behandelnden, der Inhalt betrifft den Patienten; ownership ist hier eine irreführende Kategorie.
Elektronische Patientenakte und Behandlungsakte sind zweierlei: die eine patientengeführt, die andere Pflicht des Arztes.
Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar bleiben; eine bereinigte Akte ist keine ordnungsgemäße.
Zehn Jahre nach der Operation fragt die Versicherung nach den Unterlagen, und die Praxis übersetzt die Anfrage mit patient record. Geliefert wird daraufhin ein einzelner Eintrag statt der vollständigen Akte, und das Verfahren verzögert sich um Monate.
Patientenakte gibt die Maschine als patient record wieder, und das meint im Englischen oft den einzelnen Eintrag. Wer die vollständige Akte anfordert, bekommt damit womöglich ein Blatt. Patient file oder medical records hätten das Ganze benannt.