Schweigepflichtentbindung
release from the duty of confidentiality für die Schweigepflichtentbindung, waiver of medical confidentiality betont den Verzicht, consent to disclosure die erlaubte Weitergabe. Ohne sie bleibt der Arzt verpflichtet. Im Zweifel entscheidet, ob die Befreiung oder die Weitergabe gemeint ist.
Der Arzt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber Angehörigen und Versicherungen; nur der Patient kann ihn davon befreien. Die Erklärung sollte benennen, wer welche Auskunft erhalten darf, und sie ist widerruflich. Englisch trägt release from the duty of confidentiality die Befreiung; waiver betont den Verzicht auf ein Recht, consent to disclosure die Erlaubnis zur Weitergabe. Eine pauschale Entbindung ohne Zweckbindung ist angreifbar.
Die Entbindung ist widerruflich; eine einmal erteilte Erklärung gilt nicht unbegrenzt fort.
Waiver und release unterscheiden sich im Akzent: der Verzicht auf ein Recht gegen die Befreiung von einer Pflicht.
Eine pauschale Entbindung ohne Benennung von Empfänger und Zweck ist angreifbar.
Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Angehörigen; sie sind nicht von selbst auskunftsberechtigt.
Angehörige rufen in der Klinik an und erwarten Auskunft über den Zustand. Ohne unterschriebene Entbindung darf niemand etwas sagen; als consent übersetzt klingt das nach einer Einwilligung in die Behandlung und nicht nach der Befreiung von einer Pflicht.
Schweigepflichtentbindung baut die Maschine zu silence duty release oder confidentiality delivery zusammen, weil Entbindung im Deutschen auch die Geburt meint. Beide Fassungen verfehlen die Erklärung, mit der ein Patient seinen Arzt zur Auskunft ermächtigt.