Totenschein
medical certificate of cause of death für den Totenschein, den der Arzt nach der Leichenschau ausstellt; das death certificate ist die standesamtliche Sterbeurkunde danach. Die Todesart heißt manner of death. Im Zweifel entscheidet, ob Arzt oder Standesamt das Papier ausgestellt hat.
Zwei Papiere, die im Englischen leicht zu einem werden: Der Arzt stellt nach der Leichenschau den Totenschein aus und hält darin Todesfeststellung, Todesursache und Todesart fest; erst daraufhin beurkundet das Standesamt den Tod und gibt der Familie die Sterbeurkunde. Englisch heißt das erste medical certificate of cause of death, das zweite death certificate. Die Leichenschau ist in Deutschland Landesrecht, die Formulare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, und ein bundeseinheitliches Muster gibt es nicht.
Totenschein und Sterbeurkunde beide als death certificate zu übersetzen macht aus zwei Dokumenten eines und verwischt, wer es ausgestellt hat.
Todesursache und Todesart sind getrennt: cause of death benennt das Leiden, manner of death die Einordnung als natürlich, nichtnatürlich oder ungeklärt.
Nichtnatürlich heißt non-natural oder unnatural death und meint nicht zwangsläufig ein Verbrechen, sondern jede äußere Einwirkung.
Britische Muster von vor September 2024 bilden das heutige Verfahren nicht mehr ab; dort prüft inzwischen ein medical examiner vor der Beurkundung.
Für die Überführung nach Beirut verlangt das Konsulat beide Papiere, und der Übersetzer gibt beiden den Titel death certificate. Zurückgewiesen wird der Vorgang, weil die Behörde das ärztliche Dokument vermisst und das standesamtliche doppelt zu haben glaubt.
Totenschein fällt maschinell mit der Sterbeurkunde auf death certificate zusammen, weil das Englische für beide dasselbe Wort anbietet. Der ärztliche Teil mit Todesursache und Todesart verschwindet damit aus dem Blick. Eine Behörde, die genau dieses Papier verlangt, bekommt die falsche Urkunde.